Beratung von Privatpersonen, Rentnern und Eigentümergemeinschaften
Wir kümmern uns um Ihre Steuern.
Das Steuerrecht greift auch tief in die Belange von Privatleuten, Haus- und Grundbesitzern sowie Eigentümergemeinschaften ein. Nicht selten sind vom Finanzamt ergangene Bescheide angreifbar. Wir überwachen auch laufende Rechtsverfahren gegen Steuergesetze und wahren Ihre Interessen, indem wir automatisch vorsorglichen Einspruch einlegen.
Nehmen Sie professionelle Beratung in Anspruch, um Ihre Möglichkeiten auszuschöpfen. Wir beraten Sie bei finanziellen Entscheidungen, Vermögensübertragungen und erstellen Ihre Steuererklärungen.
- Einkommensteuererklärungen
- Vermietung und Verpachtung
- Photovoltaikanlagen
- Feststellungserklärungen
- Erbschaft und Schenkung
- Beratung bei Immobilienkauf
- Steuerliche Beratung zur Gestaltung von Eigentumsverhältnissen
- Beratung zur Steueroptimierung
- Einspruchsführung, Verhandlung und Schriftwechsel mit dem Finanzamt
- Vermögensvorsorge
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung